Wahlpflichtfach Fischerei
Jeweils 1 Wochenstunde vom 1. bis zum 3. Jahrgang
Unterricht an der schuleigenen Fischteichanlage mit 5 Teichen
Inhalte:
Nachweis über die zur Ausübung des Fischfanges erforderlichen praktischen,
theoretischen und rechtlichen Kenntnisse insbesondere der fischereirechtlichen und der naturschutz- und tierschutzrechtlichen Vorschriften, soweit sie Wassertiere betreffen, der Gewässerökologie, der Fischkunde, der Fischhege, der Gerätekunde sowie der Regeln der Weidgerechtigkeit verfügt.
Berechtigung zur Ausübung des Fischfangs mit dem Erhalt der Jahresfischerkarte nach §26 des Kärntner Fischereigesetzes.
Methoden zum Fischfang
Verarbeitung und Veredlung von Fischen
Ergänzung der Unterrichtsinhalte durch Exkursionen insbesondere der Fischzucht und Edelvermarkter.